FAMILIENRECHT
Trennung und Scheidung, wissen, was auf Sie zukommt.
Eine Trennung verändert fast alles auf einmal, Wohnsituation, Finanzen, Kinder, Zukunftsplanung. Wer in dieser Phase früh weiß, welche Rechte und Pflichten bestehen, trifft bessere Entscheidungen und vermeidet Fehler, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Rechtsanwältin Margit R. Honerkamp ist seit über 30 Jahren ausschließlich im Familienrecht tätig und Fachanwältin für Familienrecht. Sie begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Orientierung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Unsere Leistungen und der Ablauf
01
Trennungsberatung, erste Orientierung
Im Erstgespräch klären wir Ihre aktuelle Situation. Was gilt im Trennungsjahr, wer bleibt in der Wohnung, welche Unterhaltsansprüche bestehen, was passiert mit den Kindern. Sie gehen mit konkreten Antworten nach Hause, nicht mit mehr Fragen.
02
Scheidungsverfahren, von der Einleitung bis zum Beschluss
Wir beantragen die Scheidung beim Familiengericht, vertreten Sie im Verfahren, klären den Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, und begleiten alle Fragen rund um gemeinsame Immobilien oder Vermögen bis zum rechtskräftigen Beschluss.
03
Scheidungsfolgenvereinbarung, einvernehmliche Regelung
Wenn beide Seiten sich einigen wollen, lässt sich vieles außergerichtlich und kostengünstiger regeln, etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang mit Kindern und gemeinsame Immobilien.
04
Erstgespräch, Strategie und Klärung
Wir hören Ihnen zu, ohne Druck und ohne vorschnelle Einschätzungen. Rechtsanwältin Honerkamp verschafft sich ein Bild Ihrer Situation, wie lange Sie verheiratet sind, ob es Kinder, gemeinsames Eigentum oder Unterhaltsfragen gibt. Danach besprechen wir, welcher Weg für Sie sinnvoll ist, einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung oder zunächst außergerichtliche Klärung. Wir erklären Ihnen, was rechtlich möglich ist, was es kosten wird und wie lange es dauern kann.
05
Verfahren, Einigung und Umsetzung
Wenn beide Seiten gesprächsbereit sind, regeln wir so viel wie möglich außergerichtlich, abgesichert durch eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch einen Scheidungsfolgenvergleich, der im Termin beim Familiengericht zu Protokoll genommen wird. Für einen solchen Vergleich müssen allerdings beide Eheleute anwaltlich vertreten sein. Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, beantragen wir die Scheidung, reichen alle Unterlagen ein, kümmern uns um den Versorgungsausgleich und vertreten Sie im Termin. Nach dem Scheidungsbeschluss unterstützen wir Sie bei der Umsetzung offener Punkte.
Häufige Fragen
01
Was passiert im Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit, die Sie getrennt gelebt haben müssen, bevor das Familiengericht die Scheidung ausspricht. Getrennt bedeutet dabei, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht. Sie können also weiterhin in derselben Wohnung leben, müssen aber nachweisbar getrennte Haushalte führen. Während des Trennungsjahres können bereits Ansprüche auf Trennungsunterhalt bestehen. Es ist sinnvoll, sich zu Beginn dieser Phase beraten zu lassen.
02
Kann eine Seite ohne Anwalt scheiden?
Nein. Das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht erfordert zwingend anwaltliche Vertretung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn eine Seite anwaltlich vertreten ist, die andere Seite muss dann aber dem Antrag zustimmen und beim Termin erscheinen. Eine vollständige Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich.
03
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten hängen vor allem vom Einkommen beider Eheleute und vom Umfang des Verfahrens ab. Grundlage ist der Verfahrenswert, der sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen richtet. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren. Wir geben Ihnen beim Erstgespräch eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
04
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem beide Ehegatten einvernehmlich alle oder einzelne Folgesachen der Scheidung regeln, zum Beispiel nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich, den Umgang mit gemeinsamen Immobilien oder Regelungen zu den Kindern. Eine solche Vereinbarung muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Sie ist oft die schnellere, kostengünstigere und für beide Seiten befriedigendere Alternative zu einem streitigen Gerichtsverfahren.