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NOTARIAT

Vermögen geregelt übergeben, zu Lebzeiten oder nach dem Erbfall

Wenn Eltern ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen, tauchen meist dieselben Fragen auf: Wann ist der richtige Zeitpunkt? Was ist steuerlich sinnvoll? Und wie vermeidet man Streit unter den Erben? Oftmals nehmen Mandanten unsere Dienste in Anspruch, nachdem sie selbst einen Erbfall in der Familie hatten und mit ungeahnten Problemen konfrontiert werden, welche sie bei ihrem eigenen Erbfall zu Gunsten ihrer Kinder vermeiden wollen. Als Notariat in Kelkheim begleiten wir Sie durch die gesetzlichen Regelungen, formulieren rechtssichere Lösungen und sorgen dafür, dass Ihr Wille auch tatsächlich gilt.

Unsere Leistungen und der Ablauf

01

Vorweggenommene Erbfolge

Schenkungen zu Lebzeiten unter Nutzung der Steuerfreibeträge, die alle zehn Jahre erneut nutzbar sind, oftmals kombiniert mit Wohnrecht oder Nießbrauch für den Übergeber sowie vertraglichen Regelungen zur Gleichbehandlung sämtlicher Abkömmlinge und zur Streitvermeidung, etwa in Form erbrechtlicher Ausgleichungspflichten oder pflichtteilsrelevanter Gestaltungen.

02

Erbscheinsantrag

Aufnahme und Weiterleitung des Antrags beim Nachlassgericht. Wir erklären Ihnen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall wirklich erforderlich ist oder ob ein notarielles Testament die Vorlage beim Grundbuchamt oder der Bank ersetzt. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns zeitnah einen Termin zur Beurkundung Ihres Erbscheinsantrags. Die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht ist oftmals mit erheblichen Wartezeiten verbunden.

03

Erstgespräch und Ziele klären

Am Anfang steht ein offenes Gespräch: Welches Vermögen soll übergehen? Wer ist begünstigt? Gibt es Konflikte innerhalb der Familie, die im Rahmen der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden sollten? Haben einzelne Kinder bereits früher Zuwendungen erhalten, die es zu berücksichtigen gilt, um eine Gleichbehandlung aller Abkömmlinge sicherzustellen? Notar Pascal David Honerkamp hört zu und verschafft sich einen vollständigen Überblick über Ihre Situation, bevor irgendetwas entworfen wird.

04

Gestaltungsvorschlag

Auf Basis Ihrer Angaben erarbeiten wir einen konkreten Vorschlag und erläutern Ihnen diesen umfassend: Schenkung unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge, Nießbrauchsvorbehalt, Pflichtteilsverzicht oder mehrere Wege kombiniert. Sie erhalten eine verständliche Erläuterung der rechtlichen Auswirkungen, und wir stimmen gemeinsam mit Ihnen den Inhalt Ihres Testaments ab.

05

Entwurf, Beurkundung und Vollzug

Alle besprochenen Regelungen werden in einen Urkundenentwurf überführt, den wir Ihnen mit ausführlichen Erklärungen vorab zustellen. So haben Sie ausreichend Zeit, alles in Ruhe zu prüfen und Rückfragen zu stellen. Im Beurkundungstermin bespricht Notar Pascal David Honerkamp die Urkunde umfassend mit Ihnen, erläutert offene Punkte und beurkundet nach Ihrer Zustimmung. Alle Beteiligten erhalten eine beglaubigte Abschrift. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um die notwendigen nächsten Schritte: Mitteilung an das Finanzamt wegen Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer, Grundbuchänderungen und gegebenenfalls die Weiterleitung an andere Stellen. Sie müssen das nicht selbst koordinieren.

Häufige Fragen

01

Wann lohnt es sich, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen?

In der Regel dann, wenn ein nennenswertes Vermögen vorhanden ist und die Freibeträge der Erbschaftsteuer nicht ausreichen, um die gesamte Übertragung steuerfrei zu gestalten. Aufgrund der hohen Immobilienwerte im Taunus sowie bei hohen Vermögen generell sind die Grenzen der Freibeträge schnell erreicht. Da die Freibeträge alle zehn Jahre neu aufleben, kann eine frühzeitige und gestaffelte Übertragung erhebliche Steuervorteile bringen. Hinzu kommt, dass Sie als Übergeber durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch weiterhin abgesichert bleiben können.

02

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, akzeptieren viele Banken und das Grundbuchamt dieses als Nachweis der Erbfolge, ein Erbschein ist dann nicht zwingend nötig. Bei handschriftlichen Testamenten, gesetzlicher Erbfolge wie auch bei unklaren notariellen Testamenten ist ein Erbschein hingegen oft unerlässlich. Wir prüfen das für Sie im Einzelfall.

03

Welche Freibeträge gelten bei Schenkungen?

Kinder können von jedem Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen. Für Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro zuzüglich weiterer steuerlicher Begünstigungen, für Enkel bei 200.000 Euro. Durch rechtzeitige und wiederkehrende Schenkungen lässt sich damit ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei übertragen, vorausgesetzt, die Planung beginnt früh genug.

04

Was kostet die notarielle Gestaltung der Vermögensnachfolge?

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt, es gibt keine freie Preisgestaltung. Sie richten sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und nach den konkret vorzunehmenden Schritten. Wir nennen Ihnen auf Anfrage vorab eine konkrete Kostenschätzung, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.

Sprechen Sie mit uns

Telefon 06195 8769
kanzlei@honerkamp.de

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