NOTARIAT
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, rechtssicher beurkundet, inhaltlich durchdacht
Wer heiratet, denkt selten an das Scheitern. Dennoch lohnt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Ehe bewusst zu gestalten, besonders wenn Betriebsvermögen, Immobilien oder unterschiedliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse im Spiel sind. Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern eine vernünftige Absicherung für beide Seiten: Er schafft Klarheit, bevor Unklarheit zum Problem wird. Aufgrund unserer langjährigen Praxis als Anwälte kennen wir die problematischen Punkte, die im Rahmen von Scheidungsverfahren zu kostenintensiven Streitigkeiten führen können. Eine klare Regelung vorab minimiert dieses Risiko.
Unsere Leistungen und der Ablauf
01
Ehevertrag, Beurkundung
Individuelle Regelung des Güterstands, also Zugewinngemeinschaft, modifizierter Zugewinn oder Gütertrennung, des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall sowie nachehelicher Unterhaltsansprüche. Die inhaltliche Ausgestaltung der für Sie passenden Regelungen wird immer im Einzelfall mit Ihnen abgestimmt.
02
Scheidungsfolgenvereinbarung, Beurkundung
Wenn sich ein Paar einigen kann, müssen Scheidungsfolgen nicht vor Gericht verhandelt werden. Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Vermögensaufteilung, Unterhalt und gegebenenfalls Immobilien verbindlich und rechtswirksam. Privatschriftliche Vereinbarungen sind hierfür nicht ausreichend.
03
Vorbesprechung
Notar Honerkamp führt ein erstes inhaltliches Gespräch mit Ihnen. Wir klären, welcher Güterstand zu Ihrer konkreten Lebenssituation passt, ob es weiterer Regelungen bedarf, etwa hinsichtlich Versorgungsausgleich oder Unterhalt, machen Sie auf eventuelle Risiken aufmerksam und besprechen, wie ein Ehevertrag ausgewogen gestaltet wird, sodass er im Ernstfall einer gerichtlichen Prüfung standhält.
04
Entwurf und gemeinsame Durchsicht
Auf Basis der Beratung wird ein Vertragsentwurf erstellt, der Ihre individuellen Vereinbarungen präzise abbildet. Sie erhalten den Entwurf mit zahlreichen Erläuterungen vorab, damit Sie und Ihr Partner ihn in Ruhe lesen und Rückfragen formulieren können. Beide Partner haben die Möglichkeit, den Entwurf zu besprechen und Änderungswünsche einzubringt. Dieser Schritt ist bewusst eingeplant, ein Ehevertrag funktioniert nur, wenn beide ihn verstanden haben und er für beide tragbar ist.
05
Beurkundung und Vollzug
Im Beurkundungstermin bespricht Notar Pascal David Honerkamp den gesamten Vertrag vorab nochmals mit Ihnen, erläutert die rechtliche Bedeutung einzelner Klauseln und beurkundet nach Zustimmung beider Parteien. Je nach Vertragsinhalt leiten wir die notwendigen Folgeschritte ein, etwa die Mitteilung an das Grundbuchamt bei Eigentumsregelungen. Beide Ehegatten erhalten zudem eine beglaubigte Abschrift der Urkunde.
Häufige Fragen
01
Kann man einen Ehevertrag auch nach der Heirat schließen?
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen oder geändert werden, er ist nicht auf den Zeitraum vor der Hochzeit beschränkt. Relevant wird das zum Beispiel, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute deutlich verändern, ein Unternehmen gegründet wird oder eine Immobilie erworben werden soll.
02
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Die Beurkundungsgebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängt vom Inhalt des Ehevertrages ab. Bei Regelungen über den Zugewinnausgleich ist auf das Vermögen der Eheleute abzustellen, bei Regelungen über den Unterhalt auf das Einkommen beider Ehegatten.
03
Brauchen beide Partner einen eigenen Anwalt?
Bei der notariellen Beurkundung ist kein separater Anwalt für jeden Partner vorgeschrieben. Der Notar ist per Gesetz zur Neutralität verpflichtet und belehrt beide Seiten gleichermaßen. Es steht den beteiligten Eheleuten jedoch frei, die von uns entworfenen Regelungen jeweils nochmals durch einen eigenen Anwalt überprüfen zu lassen und anschließend mit uns abzustimmen.
04
Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und modifiziertem Zugewinn?
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Partner vollständig getrennt, im Scheidungsfall findet kein Ausgleich statt. Beim modifizierten Zugewinn wird der gesetzliche Zugewinnausgleich gezielt angepasst: Bestimmte Vermögenswerte, etwa Betriebsvermögen oder geerbtes Vermögen und insbesondere Immobilien, werden ausgenommen, während alles andere dem üblichen Ausgleich unterliegt. Welches Modell passt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab, wobei die modifizierte Zugewinngemeinschaft im Vergleich zur Gütertrennung regelmäßig steuerliche und erbrechtliche Vorteile mit sich bringt. Genau das klären wir mit Ihnen im Rahmen der Erstbesprechung.