top of page

NOTARIAT

Gesellschaftsverträge, Grundschulden und Beglaubigungen, notariell begleitet.

Ob Sie eine Gesellschaft gründen, eine Immobilienfinanzierung absichern oder ein Dokument für Behörden und Auslandsverfahren beglaubigen lassen müssen, viele dieser Vorgänge sind rechtlich nur wirksam, wenn ein Notar beteiligt ist. Notar Pascal David Honerkamp beurkundet und beglaubigt in Kelkheim, verlässlich, termingerecht und ohne unnötigen Aufwand für Sie. Wir erklären Ihnen, was nötig ist, und begleiten Sie durch den gesamten Vorgang.

Unsere Leistungen und der Ablauf

01

Gesellschaftsverträge, Beurkundung

Die Gründung einer GmbH, die Übertragung von Geschäftsanteilen und viele Änderungen im Handelsregister müssen notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Wir erstellen den Vertragsentwurf, beurkunden oder beglaubigen Ihre Erklärungen und melden die notwendigen Vorgänge zum Register an.

02

Grundschulden zur Finanzierungsabsicherung

Banken verlangen als Sicherheit für die Gewährung von Darlehen in der Regel eine notariell zu beurkundende Grundschuld. Wir beurkunden die von Ihrer Bank geforderte Grundschuld und sorgen für die rechtssichere Eintragung im richtigen Rang im Grundbuch.

03

Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten

Behörden, Gerichte und ausländische Stellen erkennen Dokumente oft nur an, wenn Unterschriften oder Kopien notariell beglaubigt wurden. Wir beglaubigen schnell und unkompliziert.

04

Anfrage, Unterlagen und Entwurf

Schildern Sie uns kurz, was Sie benötigen, per Telefon oder E-Mail. Wir klären, welche Art der notariellen Tätigkeit in Ihrem Fall erforderlich ist, und nennen Ihnen die Unterlagen, die Sie mitbringen müssen. Je nach Vorgang benötigen wir Ausweisdokumente, bestehende Gesellschaftsverträge, Grundbuchauszüge oder Bankformulare und prüfen vorab, ob alles vollständig ist. Bei Beurkundungen erstellt Notar Honerkamp einen Urkundenentwurf, den Sie vorab in Ruhe lesen können. Fragen und Anpassungen besprechen wir sowohl vor dem Termin als auch im Termin selbst.

05

Beurkundung, Vollzug und Eintragung

Beim Notartermin erläutert Notar Honerkamp Ihnen den Inhalt der Urkunde und beantwortet offene Fragen. Erst dann erfolgt die Beurkundung. Beglaubigungen sind in der Regel kurze Termine ohne umfangreiche Vorbereitung. Nach der Beurkundung übernehmen wir den Vollzug, stellen Anträge beim Handelsregister oder Grundbuchamt, leiten Genehmigungen ein und halten Sie auf dem Laufenden, bis alles eingetragen ist.

Häufige Fragen

01

Muss eine GmbH-Gründung immer zum Notar?

Ja, ohne Ausnahme. Das GmbH-Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages zwingend vor. Eine GmbH, die ohne Notar gegründet wird, entsteht rechtlich nicht, sie ist nichtig. Das gilt auch für vereinfachte Musterprotokolle, die ebenfalls beurkundet werden müssen.

02

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar nur, dass eine Unterschrift echt ist oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt, er prüft nicht den Inhalt des Dokuments. Bei einer Beurkundung liest der Notar den gesamten Text vor, berät die Beteiligten über den Inhalt und beurkundet den Willen aller Parteien. Beurkundungen sind aufwendiger und für bestimmte Rechtsgeschäfte wie die GmbH-Gründung oder den Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben.

03

Wann ist eine Grundschuld notwendig?

Immer dann, wenn eine Bank eine Immobilienfinanzierung absichern möchte. Die Bank stellt Ihnen in der Regel ein Grundschuldformular zur Verfügung. Dieses muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden, bevor die Bank die Darlehensmittel auszahlt. Ohne diesen Schritt gibt es kein Geld.

04

Was ist eine Apostille und brauche ich die?

Eine Apostille ist eine besondere staatliche Beglaubigung, die notariell beglaubigte Dokumente für die Verwendung in anderen Staaten des Haager Apostillen-Übereinkommens international anerkennbar macht. Sie wird nicht vom Notar selbst erteilt, sondern beim zuständigen Landgericht oder der Bezirksregierung beantragt. Wir beraten Sie, ob und wie Sie eine Apostille in Ihrem Fall benötigen.

Sprechen Sie mit uns

Telefon 06195 8769
kanzlei@honerkamp.de

bottom of page