Leistungen
Honerkamp Rechtsanwälte und Notar deckt zwei spezialisierte Bereiche ab, das Notariat unter Pascal David Honerkamp und das Familienrecht unter Margit R. Honerkamp. Beide Bereiche greifen dort ineinander, wo rechtliche Gestaltung und persönliche Beratung zusammenkommen, etwa bei Eheverträgen, Immobilienübertragungen oder der Regelung von Nachfolge und Vorsorge. Wählen Sie Ihren Bereich oder nehmen Sie direkt Kontakt auf, wir ordnen Ihr Anliegen zu.
Das Notariat ist kein gewöhnlicher Rechtsdienstleister, der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und handelt neutral im Interesse aller Beteiligten. Pascal David Honerkamp gestaltet und beurkundet rechtlich bedeutsame Vorgänge, bei denen das Gesetz eine notarielle Form vorschreibt oder eine notarielle Absicherung dringend empfohlen ist. Im Mittelpunkt stehen Immobilien, Vorsorge und die geordnete Übergabe von Vermögen, für Privatpersonen, Familien und Unternehmer.
Familienrechtliche Fragen entstehen selten in ruhigen Momenten. Margit R. Honerkamp ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, seit über drei Jahrzehnten ausschließlich in diesem Bereich tätig. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung, bei Unterhalts- und Sorgerechtsfragen sowie bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung nach einer Ehe. Ihr Anspruch: rechtliche Klarheit schaffen, realistische Einschätzungen geben und konsequent vertreten, wo Einigkeit nicht möglich ist.
01.Immobilien und Wohnungseigentum
Kaufverträge, Übertragungen innerhalb der Familie, Aufteilung in Wohnungseigentum und Bauträgerverträge, notariell begleitet.
02.Vorsorge und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung notariell absichern, damit im Ernstfall klar ist, wer für Sie entscheidet.
03.Vermögensnachfolge und Testament
Schenkungen zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge und testamentarische Nachfolgeplanung, notariell gestaltet und rechtssicher beurkundet.
04.Trennung und Scheidung
Begleitung von der ersten Beratung über das Trennungsjahr bis zum Scheidungsverfahren, außergerichtlich wie vor dem Familiengericht.