NOTARIAT
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit Ihre Familie handlungsfähig bleibt
Niemand denkt gerne daran, dass er eines Tages nicht mehr selbst entscheiden kann, durch Unfall, schwere Krankheit oder nachlassende geistige Kräfte. Und doch ist genau das eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder stellen sollte: Wer darf dann für mich handeln? Ohne eine rechtswirksame Vollmacht treten in der Praxis zahlreiche Probleme auf, welche Ihnen in Situationen, die für Sie ohnehin bereits belastend sind, zusätzlichen Ärger bereiten. Notar Pascal David Honerkamp hilft Ihnen, die richtigen Dokumente rechtssicher aufzusetzen, bevor dieser Fall eintritt. Was in Ihrem Fall zu beurkunden ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Dazu gehört unter anderem die Vorsorgevollmacht, mit der Sie selbst bestimmen, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr können. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Mit der Betreuungsverfügung geben Sie dem Gericht vor, wen es als Betreuer bestellen soll, falls ein Betreuungsverfahren dennoch nötig wird. Eltern minderjähriger Kinder benennen in der Sorgerechtsverfügung einen Vormund ihres Vertrauens.
So läuft es ab
01
Erstgespräch und Klärung
In einem ersten Gespräch klären wir, was Sie konkret regeln möchten, wen Sie bevollmächtigen wollen und wo Vorteile und Risiken gewisser Regelungen liegen. Wir gehen auch auf die Unterschiede zur privatschriftlichen Vollmacht ein und erklären, wo die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
02
Entwurf
Auf Basis Ihrer Wünsche erstellt Notar Honerkamp einen Entwurf. Dieser ist keine Vorlage aus dem Internet, sondern auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten, mit klaren Formulierungen, die von Banken, Behörden und Gerichten anerkannt werden.
03
Durchsicht und Anpassung
Sie erhalten den Entwurf zur Prüfung. Falls Sie Änderungswünsche haben oder einzelne Punkte nicht Ihrer Absicht entsprechen, passen wir den Text an. Das ist keine Ausnahme, sondern Teil des normalen Ablaufs.
04
Beurkundung
Soweit eine Beurkundung erforderlich oder gewünscht ist, liest der Notar das Dokument im Beurkundungstermin vollständig vor und erklärt alle wesentlichen Punkte. Erst dann wird die Urkunde unterzeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht wird zugleich geprüft, ob Sie zum Zeitpunkt der Beurkundung geschäftsfähig sind, das schützt die Urkunde gegen spätere Anfechtung.
05
Registrierung
Die Vorsorgevollmacht wird im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. So kann das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell feststellen, dass eine Vollmacht existiert, und eine Betreuung muss nicht angeordnet werden.
Häufige Fragen
01
Was umfasst die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht?
Umfassende Bevollmächtigung für alle Rechts- und Vermögensangelegenheiten, die einer Vertrauensperson ermöglicht, vollumfänglich für Sie bei Behörden, Banken, Ärzten und bei Immobilienangelegenheiten zu handeln. Dies ist insbesondere für Unternehmer und Immobilieneigentümer relevant, die sicherstellen wollen, dass im Notfall keine Handlungslücke entsteht. Es werden rechtlich klare Formulierungen Ihrer medizinischen Wünsche in einer regelmäßig ebenfalls enthaltenen Patientenverfügung getroffen, für den Fall, dass Sie diese selbst nicht mehr kommunizieren können. Eine unklare oder zu allgemein gehaltene Verfügung riskiert, im Ernstfall nicht beachtet zu werden.
02
Was ist der Unterschied zwischen einer privatschriftlichen und einer notariellen Vollmacht?
Eine privatschriftliche Vollmacht können Sie selbst aufsetzen und unterschreiben, sie ist grundsätzlich rechtlich wirksam. Das Problem liegt in der Praxis: Viele Banken, Grundbuchämter und Behörden erkennen privatschriftliche Vollmachten nicht an, weil sie die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers nicht belegen können. Für Immobilien ist die notarielle Form teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Vollmacht schafft daher deutlich mehr Rechtssicherheit im Alltag.
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Kann ich eine notarielle Vollmacht widerrufen?
Ja. Eine Vollmacht, auch eine notarielle, können Sie jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Um sicherzustellen, dass der Widerruf praktisch wirksam ist, sollte er der bevollmächtigten Person mitgeteilt und das Original eingezogen werden. Eine im Zentralen Vorsorgeregister eingetragene Vollmacht wird auf Ihren Wunsch hin auch dort gelöscht. Wir erläutern Ihnen, worauf es in diesen Fällen ankommt, und weisen vorab auf eventuelle Gefahren einer zu weitreichenden Vollmacht hin.
04
Müssen mein Ehepartner und ich beide zum Beurkundungstermin erscheinen?
Zur Beurkundung müssen sämtliche Personen erscheinen, die eine Erklärung abgeben. Das ist immer der Vollmachtgeber. Der Vollmachtnehmer hingegen muss nicht persönlich erscheinen. Wenn Eheleute sich gegenseitig bevollmächtigen möchten, sind beide für die Beurkundung der Vollmacht erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Beurkundung in der Regel zusammen.