NOTARIAT
Immobilie kaufen, verkaufen, übertragen, rechtssicher beurkundet
Sie stehen vor einer der größten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens: dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Übergabe des Familienhauses an die Kinder oder der Begründung einer Eigentümergemeinschaft. Fehler lassen sich hier nur mit erheblichem Aufwand und nicht unwesentlichen, wie auch vermeidbaren Kosten korrigieren. Notar Pascal David Honerkamp begleitet Sie durch den gesamten Prozess: neutral, rechtssicher und vor allem verständlich.
Unsere Leistungen
01
Kauf und Verkauf von Immobilien
Beurkundung des Kaufvertrags, Absicherung des Kaufpreises durch Auflassungsvormerkung, gegebenenfalls Einholung erforderlicher Erklärungen zur Vertragsdurchführung und Lastenfreistellung der Immobilie sowie Koordination des Grundbuchvollzugs.
02
Familieninterne Übertragung mit Schenkung, Wohnrecht, Nießbrauch
Rechtlich durchdachte Gestaltung bei der Übergabe von Immobilien innerhalb der Familie, gegebenenfalls mit Absicherung des Übergebers durch Wohnrecht oder Nießbrauch. Im Fokus steht hier insbesondere, die Belange jedes einzelnen Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
03
Erbbaurecht
Beurkundung der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten, insbesondere bei Grundstücken in kirchlichem oder kommunalem Eigentum.
04
Teilungserklärung und Wohnungseigentumsrecht
Rechtssichere Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftsordnung und Grundbucheintragung.
05
Bauträgervertrag
Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum sowie Beurkundung der anschließenden Immobilienkaufverträge. Wir garantieren Bauträgern stets die schnellstmögliche Umsetzung ihrer Wünsche sowie den Käufern neutrale Aufklärung über Inhalt und Haftung vor der Beurkundung, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
So läuft es ab
01
Anfrage und Erstklärung
Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens, und wir klären in einem ersten Gespräch, welches Vorgehen Ihren Wünschen und Interessen entspricht, welche Unterlagen beizubringen sind und, soweit möglich, welche Kosten durch die Beurkundung voraussichtlich entstehen. Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.
02
Unterlagen zusammenstellen
Wir teilen Ihnen mit, welche Dokumente wir benötigen, etwa Grundbuchauszug, Personalausweise, gegebenenfalls Sterbeurkunden oder Erbschein. Sie müssen nicht selbst recherchieren, welche Unterlagen relevant sind, das übernehmen wir.
03
Urkundenentwurf
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir den Vertragsentwurf. Dieser wird allen Beteiligten rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin mit unseren Erläuterungen zugesandt, damit Sie ihn in Ruhe lesen, Nachfragen notieren und bei Bedarf steuerlichen Rat einholen können.
04
Beurkundungstermin
Der Entwurf wird vorgelesen und erläutert. Jede Partei kann Fragen stellen. Erst wenn alle den Inhalt verstanden haben, wird die Urkunde unterzeichnet. Hierauf legen wir in unserem Notariat besonderen Wert.
05
Vollzug
Nach der Beurkundung übernehmen wir alle weiteren Schritte, die Einholung erforderlicher Genehmigungen, die Beantragung der Auflassungsvormerkung, die Veranlassung der Grunderwerbsteuer und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen
01
Wer bestimmt den Notar bei einem Immobilienkauf, Käufer oder Verkäufer?
In der Praxis wird der Notar üblicherweise vom Käufer ausgewählt, da dieser die Kosten der Beurkundung trägt. Gleichwohl ist der Notar in jedem Fall neutral, er vertritt keine Partei, sondern alle Vertragsbeteiligten gleichermaßen.
02
Was kostet die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags?
Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis sowie nach den konkret vorzunehmenden Schritten im Rahmen der Vertragsdurchführung, etwa Lastenfreistellung oder Einholung erforderlicher Genehmigungen, und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt, es gibt keine freie Preisgestaltung. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro liegen die reinen Notarkosten in der Regel bei etwa 1.500 bis 2.000 Euro zuzüglich Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer. Wir nennen Ihnen auf Anfrage vorab eine konkrete Kostenschätzung.
03
Kann ich das Haus auf mein Kind übertragen und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja. Durch ein notariell eingetragenes Wohnrecht oder einen Nießbrauch bleiben Sie rechtlich abgesichert, auch wenn das Eigentum auf das Kind übergegangen ist. Beide Instrumente bieten unterschiedliche Absicherungen und können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, das besprechen wir im Erstgespräch.
04
Beim Bauträgerkauf hat der Bauträger bereits einen Notar vorgeschlagen, reicht das?
Auch hier gilt, der Notar ist neutral. Ein Bauträgervertrag setzt sich aus mehreren zu beurkundenden Dokumenten und Verträgen zusammen. In der Praxis wird vorab ein vom Bauträger beauftragter Notar mit der Beurkundung einer Teilungserklärung sowie einer Baubeschreibung beauftragt, welche für die Käufer später ebenfalls Relevanz haben. Um eine einheitliche Betreuung derselben Angelegenheit von Anfang bis Ende zu haben, beurkundet derselbe Notar anschließend auch die Immobilienkaufverträge, was in Ordnung ist, solange Aufklärungspflichten vollständig erfüllt und die Interessen des Käufers ausreichend berücksichtigt werden. Der Vertragsentwurf wird Ihnen rechtzeitig vor der Beurkundung mit zahlreichen Erläuterungen übersandt. Sie haben daher ausreichend Zeit, alles sorgfältig zu lesen, Fragen zu stellen und bei Bedarf eigene rechtliche Beratung einzuholen.